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   BFH, 18.02.2010 - V B 38/08   

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https://dejure.org/2010,7645
BFH, 18.02.2010 - V B 38/08 (https://dejure.org/2010,7645)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2010 - V B 38/08 (https://dejure.org/2010,7645)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - V B 38/08 (https://dejure.org/2010,7645)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • openjur.de

    Zulassung der Revision wegen Divergenz; Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage; Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, UStG § 10 Abs 1, UStG § 10 Abs 1, UStG § 10 Abs 4, UStG § 10 Abs 4, UStG § 10 Abs 5, UStG § 10 Abs 5, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 4
    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 10 Abs 1 UStG 1993, § 10 Abs 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 UStG 1993
    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • rewis.io

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • rewis.io

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers bei Ermittlung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage - Keine Revisionszulassung bei bloß materiellem Fehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Revision mit dem Einwand einer fehlerhaften Auslegung von Verträgen

  • datenbank.nwb.de

    Ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei der Berechnung der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage nicht entscheidungserheblich, wenn sich die Bemessungsgrundlage nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt richtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.07.2007 - V B 66/06

    Überlassung von Sportanlagen regelmäßig nicht umsatzsteuerfrei; Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V B 38/08
    Es muss sich also um einen offensichtlichen materiellen oder formellen Fehler handeln (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 66/06, BFH/NV 2007, 2067, unter II.2.b).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V B 38/08
    Der Einwand einer fehlerhaften Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung betrifft jedoch einen materiellen Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V B 38/08
    Der Einwand einer fehlerhaften Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung betrifft jedoch einen materiellen Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V B 38/08
    Die Zulassung einer Revision wegen Divergenz erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Bundesfinanzhof (BFH), der Gemeinsame Senat, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).
  • BFH, 28.09.2009 - IV B 99/08

    Divergenz von finanzgerichtlichen Entscheidungen - Keine widerstreitende

    Auszug aus BFH, 18.02.2010 - V B 38/08
    Die Zulassung einer Revision wegen Divergenz erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Bundesfinanzhof (BFH), der Gemeinsame Senat, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof (BFH), der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2010 V B 38/08, BFH/NV 2010, 1117; vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754; vom 10. April 2014 X B 250/13, BFH/NV 2014, 1045, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2010 - V B 13/09

    Zur Darlegung von Zulassungsgründen

    Die Zulassung einer Revision wegen Divergenz erfordert nicht nur, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbar festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH, der Gemeinsame Senat, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2010 V B 38/08, n.v.; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167), sondern die Klägerin muss darüber hinaus einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG und den Entscheidungen, von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, gegenüberstellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918; vom 8. Mai 2009 IV B 55/08, BFH/NV 2009, 1432, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2010 - V B 11/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der

    Die Zulassung einer Revision wegen Divergenz erfordert nicht nur, dass das FG bei gleichem oder vergleichbar festgestelltem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH, der Gemeinsame Senat, der Gerichtshof der Europäischen Union, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2010 V B 38/08, BFH/NV 2010, 1117; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167), sondern der Beschwerdeführer muss darüber hinaus einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG und den Entscheidungen, von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, gegenüberstellen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918; vom 8. Mai 2009 IV B 55/08, BFH/NV 2009, 1432, m.w.N.).
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